Eine Person, die in der Stufe 1 zertifiziert ist, ist qualifiziert, ZfP-Arbeiten nach einer Prüfanweisung unter der Aufsicht von Stufe 2- oder Stufe 3- Personal auszuführen.
Geforderte Fähigkeiten:
- Einstellen der ZfP-Ausrüstung
- Durchführung der Prüfungen
- Aufzeichnen der Prüfergebnisse und deren Einordnung auf der Grundlage schriftlicher Kriterien
- Berichterstattung über die Ergebnisse
Sie darf weder für die Auswahl der anzuwendenden Prüfverfahren oder der Prüftechnik noch für die selbständige Bewertung von Prüfergebnissen verantwortlich sein.
Eine Person, die in der Stufe 2 zertifiziert ist, ist qualifiziert, zerstörungsfreie Prüfungen nach aufgestellten oder allgemein anerkannten Verfahrensweisen durchzuführen und zu leiten. Sie muss fähig sein:
- die ZfP-Prüftechnik für das anzuwendende Prüfverfahren auszuwählen
- die Grenzen für die Anwendung des Prüfverfahrens festzulegen
- ZfP-Regelwerke, Normen, Spezifikationen und Verfahrensbeschreibungen in Prüfanweisungen, die den realen Arbeitsbedingungen angepasst sind, umzuwandeln
- Die Geräte einzustellen und die Einstellungen zu überprüfen
- Prüfungen durchzuführen und zu überwachen
- Prüfergebnisse nach anzuwendenden Normen, Regelwerken, Spezifikationen oder Verfahrensbeschreibungen auszulegen und zu bewerten
- alle Tätigkeiten in oder unterhalb der Stufe 2 durchzuführen und zu überwachen
- Personal in oder unterhalb der Stufe 2 anzuleiten und zu betreuen
- über Ergebnisse von zerstörungsfreien Prüfungen Bericht zu erstatten.
Eine Person, die in der Stufe 3 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, ZfP-Tätigkeiten auszuführen und zu leiten, für die sie zertifiziert ist. Stufe 3-Personal hat:
- die Kompetenz zur Bewertung und Interpretation von Ergebnissen auf Basis existierender Normen, Regelwerken und Spezifikationen
- ausreichend praktische Kenntnisse über anzuwendende Materialien, Herstellung, Prozess- und Produkttechnologien, um ZfP-Verfahren auszuwählen, ZfP-Techniken einzuführen und bei der Erstellung von Zulassungskriterien mitzuwirken, wenn diese anderweitig nicht verfügbar sind
- allgemeine Kenntnisse über andere ZfP-Verfahren nachgewiesen.
Stufe 3-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches autorisiert werden:
- ZfP-Prüfanweisungen und Verfahrensbeschreibungen einzuführen, auf redaktionelle und technische Richtigkeit zu prüfen und zu validieren
- Normen, Regelwerke, Spezifikationen und Verfahrensbeschreibungen auszulegen
- die zu verwendenden Prüfverfahren, Verfahrensbeschreibungen und ZfP-Prüfanweisungen festzulegen
- alle Aufgaben in allen Stufen auszuführen und zu überwachen
- ZfP-Personal aller Stufen anzuleiten.