Stufe 1 Prüfpersonal

Eine Person, die in der Stufe 1 zertifiziert ist, ist qualifiziert, ZfP-Arbeiten nach einer Prüfanweisung unter der Aufsicht von Stufe 2- oder Stufe 3- Personal auszuführen.

Geforderte Fähigkeiten:

  • Einstellen der ZfP-Ausrüstung
  • Durchführung der Prüfungen
  • Aufzeichnen der Prüfergebnisse und deren Einordnung auf der Grundlage schriftlicher Kriterien
  • Berichterstattung über die Ergebnisse

Sie darf weder für die Auswahl der anzuwendenden Prüfverfahren oder der Prüftechnik noch für die selbständige Bewertung von Prüfergebnissen verantwortlich sein.

Stufe 2 Prüfpersonal

Eine Person, die in der Stufe 2 zertifiziert ist, ist qualifiziert, zerstörungsfreie Prüfungen nach aufgestellten oder allgemein anerkannten Verfahrensweisen durchzuführen und zu leiten. Sie muss fähig sein:

  • die ZfP-Prüftechnik für das anzuwendende Prüfverfahren auszuwählen
  •  die Grenzen für die Anwendung des Prüfverfahrens festzulegen
  • ZfP-Regelwerke, Normen, Spezifikationen und Verfahrensbeschreibungen in Prüfanweisungen, die den realen Arbeitsbedingungen angepasst sind, umzuwandeln
  • Die Geräte einzustellen und die Einstellungen zu überprüfen
  • Prüfungen durchzuführen und zu überwachen
  • Prüfergebnisse nach anzuwendenden Normen, Regelwerken, Spezifikationen oder Verfahrensbeschreibungen auszulegen und zu bewerten
  • alle Tätigkeiten in oder unterhalb der Stufe 2 durchzuführen und zu überwachen
  • Personal in oder unterhalb der Stufe 2 anzuleiten und zu betreuen
  • über Ergebnisse von zerstörungsfreien Prüfungen Bericht zu erstatten.

Stufe 3 Prüfpersonal

Eine Person, die in der Stufe 3 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, ZfP-Tätigkeiten auszuführen und zu leiten, für die sie zertifiziert ist. Stufe 3-Personal hat:

  • die Kompetenz zur Bewertung und Interpretation von Ergebnissen auf Basis existierender Normen, Regelwerken und Spezifikationen
  • ausreichend praktische Kenntnisse über anzuwendende Materialien, Herstellung, Prozess- und Produkttechnologien, um ZfP-Verfahren auszuwählen, ZfP-Techniken einzuführen und bei der Erstellung von Zulassungskriterien mitzuwirken, wenn diese anderweitig nicht verfügbar sind
  • allgemeine Kenntnisse über andere ZfP-Verfahren nachgewiesen.


Stufe 3-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches autorisiert werden:

  • ZfP-Prüfanweisungen und Verfahrensbeschreibungen einzuführen, auf redaktionelle und technische Richtigkeit zu prüfen und zu validieren
  • Normen, Regelwerke, Spezifikationen und Verfahrensbeschreibungen auszulegen
  • die zu verwendenden Prüfverfahren, Verfahrensbeschreibungen und ZfP-Prüfanweisungen festzulegen
  • alle Aufgaben in allen Stufen auszuführen und zu überwachen
  • ZfP-Personal aller Stufen anzuleiten.