Luft- &
Raumfahrt_3
Der anmeldende Betrieb muss in einer Zulassungsvorschrift (Written Practice) festlegen, wie die Qualifizierung und Zertifizierung des Prüfpersonals geregelt ist. Dies implementiert den Verweis auf die vom nationalen Luft- und Raumfahrtkomitee (NANDTB) zugelassenen Ausbildungszentren und Prüfungszentren sowie auf die Zertifizierungsstelle der ÖGfZP als Third Party.
Die Ausbildung kann an einem vom NANDTB zugelassenen Ausbildungszentrum absolviert werden. Sie erfolgt entweder mittels eines kompletten Kurses gemäß EN 4179 oder auf Basis einer bestehenden EN ISO 9712 Ausbildung mittels einer 8-stündigen Zusatzausbildung, die spezifische Anforderungen der Luft- und Raumfahrt abdeckt.
Grundlegende Kenntnisse zu weiteren Prüfverfahren
Vor dem Besuch eines Stufe 3 Seminares ist eine Prüfung zu grundlegenden Kenntnissen zu weiteren ZfP Verfahren positiv abzulegen. Dazu kann das Grundlagenseminar inkl. Prüfung gemäß EN ISO 9712 anerkannt werden.
Die angeführten Erfahrungszeiten gelten in Jahren und pro Verfahren als Stufe 2 Prüfpersonal gemäß EN 4179. Sie müssen betriebsintern in der Written Practice festgehalten und im Betrieb dokumentiert sein sowie durch das verantwortliche Stufe 3 Prüfpersonal gemäß EN 4179 am Anmeldeformular bestätigt werden.
Für die Zulassung zu einer Qualifizierungsprüfung durch die ÖGfZP ist es erforderlich die angegebenen Zeiten zum Zeitpunkt der Prüfung in vollem Umfang zu erfüllen.
Hochschule oder Universität | Stufe 2 Erfahrung (pro Verfahren) |
---|---|
keine |
4 Jahre |
Zwei Jahre Studium der Technik oder Naturwissenschaften an einer anerkannten Technikerschule, einer Hochschule oder Universität |
2 Jahre |
3 -4 Jahre Studium der Naturwissenschaften oder Technik und Diplom |
1 Jahr |