Prüfung

Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und Erbringen der Zugangsvoraussetzungen können Kursabsolvent*innen zur Qualifizierungsprüfung antreten.

Prüfungen erfolgen im Industrisektor bzw. Produkstsektor unter dem Vorsitz von Prüfungsbeauftragten der ÖGfZP-Zertifizierungsstelle. Alle Prüfungsunterlagen (Theorieprüfung, praktische Prüfung, Bewertungsschema) werden von der ÖGfZP freigegeben und werden im Zuge der Prüfungstermine evaluiert.

Prüfungsbeauftragte der ÖGfZP
  • sind erfahrene Fachleute aus industriellen Betrieben
  • müssen eine Stufe 3 Zertifizierung im entsprechenden Verfahren haben
  • unterliegen der Vertraulichkeit und handeln Unvoreingenommen und Unparteilich
  • sind nicht in der Ausbildung von ZfP-Personal involviert
  • sind nur gegenüber der Zertifizierungsstelle verantwortlich
  • bewerten im Sinne von Interessenkonflikten keine Prüfungen, die  von Kandidaten bzw. Kandidatinnen aus ihrem betrieblichen Bereich gemacht werden
  • werden regelmäßig im Zuge der Prüfungsbeauftragtenschulung überwacht
  • tauschen regelmäßig im Zuge der Prüfungsbeauftragtenschulung ihre Erfahrung aus


Eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung und das Erbringen aller Zugangsvoraussetzungen gemäß Anmeldeformular führt zu einer Zertifzierung durch die ÖGfZP.

Bei allen Prüfungen gilt die Prüfungsordnung der ÖGfZP.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Es gelten die Regelungen der EN ISO 9712, der EN 4179/NAS 410, sowie der Zertifizierungsprogramme.