Luft- & Raumfahrt_1&2
Der anmeldende Betrieb muss in einer Zulassungsvorschrift (Written Practice) festlegen, wie die Qualifizierung und Zertifizierung des Prüfpersonals geregelt ist. Dies implementiert den Verweis auf die vom nationalen Luft- und Raumfahrtkomitee (NANDTB) zugelassenen Ausbildungszentren und Prüfungszentren sowie auf die Zertifizierungsstelle der ÖGfZP als Third Party.
Die Ausbildung kann an einem vom NANDTB zugelassenen Ausbildungszentrum absolviert werden. Sie erfolgt entweder mittels eines kompletten Kurses gemäß EN 4179 oder auf Basis einer bestehenden EN ISO 9712 Ausbildung mittels einer 8-stündigen Zusatzausbildung, die spezifische Anforderungen der Luft- und Raumfahrt abdeckt.
Die angeführten Erfahrungszeiten gelten in Stunden und pro Verfahren im Bereich der Luft- und Raumfahrt. Sie müssen betriebsintern in der Written Practice festgehalten und im Betrieb dokumentiert sein sowie durch das verantwortliche Stufe 3 Prüfpersonal gemäß EN 4179 am Anmeldeformular bestätigt werden.
Für die Zulassung zu einer Qualifizierungsprüfung durch die ÖGfZP ist es erforderlich die angegebenen Zeiten zum Zeitpunkt der Prüfung in vollem Umfang zu erfüllen. Für den direkten Zugang zur Stufe 2 (ohne vorherige Zertifizierung nach Stufe 1) sind die Erfahrungszeiten der Stufe 1 und der Stufe 2 einzuhalten.
Prüfverfahren/Prüftechnik | Stufe 1 | Stufe 2 |
---|---|---|
PT |
130 |
270 |
MT |
130 |
400 |
ET |
200 |
600 |
UT |
200 |
600 |
RT (Film oder digital) |
200 |
600 |
RT (Film und digital) |
220 |
780 |
IRT (TT) |
200 |
600 |