Prüfung_ 4179

Wurde die Erfahrungszeit und die Ausbildung im Bereich der Luft- und Raumfahrt erbracht, kann die Qualifizierungs-prüfung gemäß EN 4179/NAS 410 abgelegt werden.

Qualifizierungsprüfungen werden unter Aufsicht eines gemäß EN 4179/NAS 410 qualifizierten Prüfungsbeauftragten der Zertifizierungsstelle durchgeführt. Prüfungsbeauftragtre sind für die Einhaltung der normativen Vorgaben, die Kontrolle der Theorieprüfungen sowie für die Bewertung der praktischen Prüfung verantwortlich.

Prüfungskandidat*innen müssensich mittels Lichtbildausweis legitimieren. Zur Prüfung wird ein Taschenrechner benötigt. Mobiltelefone und andere Kommunikationsgeräte sind nicht erlaubt.

Für eine positive Bewertung muss jeder Prüfungsteil mit mindestens 70% abgeschlossen werden und das Endergebnis muss mindestens 80% ergeben.

Prüfungsablauf Stufe 1 & 2


Die Prüfung beinhaltet Prüfungsfragen und Prüfungsstücke aus dem Bereich Luft- und Raumfahrt. Es werden im speziellen Prüfungsteil englischsprachige Regelwerke verwendet.

Die Prüfung setzt sich aus drei Teilen zusammen:

Allgemeine Prüfung

  • Multiple Choice Test mit 40 Fragen.
  • Umfasst die Inhalte der Kursunterlagen.
  • Es sind dafür keine Hilfsmittel gestattet.

Spezielle Prüfung

  • Multiple Choice Test mit mindestens 30 Fragen (10 zu betrieblichen Spezifikationen).
  • Umfasst Fragen zu Regelwerken, Berechnungen und anwendungsorientierten Themen.
  • Erlaubt sind Normenordner, Formelsammlung und Taschenrechner (keine Mobiltelefone).

Praktische Prüfung

  • Prüfen von mindestens 2 Prüfungsstücken aus dem Bereich der Luft- und Raumfahrt.
  • Bei Stufe 2 Prüfungen ist für ein Prüfungsstück die entsprechende Prüfanweisung zu erstellen.

 

Prüfung EN 4179 in Kombination mit der EN ISO 9712


Erfolgt die Qualifizierungsprüfung gemäß EN ISO 9712 und EN 4179/NAS 410, so müssen im Rahmen der EN ISO 9712 Prüfung

  • zwei der Prüfungsstücke aus dem betrieblichen Bereich der Luft- und Raumfahrt stammen und gemäß EN ISO 9712 anerkannt werden
  • bei allen Verfahren mindestens zehn der speziellen Fragen aus dem betrieblichen Umfeld im Bereich der Luft- und Raumfahrt beantwortet werden

Aufqualifizierung bei vorhandener EN ISO 9712-Zertifizierung

  • Nachschulung der luftfahrtspezifischen Ausbildungsinhalte.
  • Anerkennung der Allgemeinen Prüfung aus der EN ISO 9712 mit 80%.
  • 30 Spezielle Fragen mit mindestens 10 Fragen aus den betrieblichen Spezifikationen.
  • Prüfen von mindestens 2 Prüfungsstücken aus dem betrieblichen Bereich der Luft- und Raumfahrt.

Prüfungsablauf Stufe 3



Prüfung zum Grundlagenseminar

  • 25 Fragen: Kenntnisse aus der Werkstoffkunde und Verfahrenstechnologie.
  • 20 Fragen: Qualifizierungs- und Zertifizierungssystem der Zertifizierungsstelle.
  • je 20 Fragen aus mindestens 4 selbst gewählten Verfahren, die im Unternehmen angewendet werden (eingeschlossen RT oder UT).

Verfahrensseminare

Vor den Verfahrensseminaren ist es erforderlich die Erfahrungszeit als Stufe 2 Prüfpersonel gemäß EN 4179 zu erfüllen.  Die Prüfung beinhaltet Prüfungsfragen und Prüfungsstücke aus dem Bereich Luft- und Raumfahrt. Es werden im speziellen Prüfungsteil englischsprachige Regelwerke verwendet.

Die Prüfung setzt sich aus drei Teilen zusammen:

Allgemeine Prüfung

  • Multiple Choice Test mit 40 Fragen.
  • Umfasst die Inhalte der Kursunterlagen.
  • Es sind dafür keine Hilfsmittel gestattet.

Spezielle Prüfung

  • Multiple Choice Test mit mindestens 30 Fragen (10 zu betrieblichen Spezifikationen).
  • Umfasst Fragen zu Regelwerken, Berechnungen und anwendungsorientierten Themen.
  • Erlaubt sind Normenordner, Formelsammlung und Taschenrechner (keine Mobiltelefone).

Praktische Prüfung

  • Prüfen von mindestens 2 Prüfungsstücken aus dem Bereich der Luft- und Raumfahrt.
  • Bei Stufe 2 Prüfungen ist für ein Prüfungsstück die entsprechende Prüfanweisung zu erstellen.

Aufqualifizierung bei bestehendem EN ISO 9712 - Zertifikat

  • 30 Spezifische Fragen, davon 10 Fragen aus dem betrieblichen Bereich
  • 5 Fragen aus der EN 4179/NAS 410
  • Erstellen einer Prüfanweisung / Verfahrensanweisung