Erneuerung durch Kreditsystem


Die Erneuerung einer Zertifizierung ist durch Sammeln von Punkten innerhalb der letzten Zertifizierungsperiode möglich. Für jedes Prüfverfahren müssen an Hand der vorgegebenen Tabelle mindesten 100 Punkte - bei einer vorgegebenen Aufteilung auf die Bereiche A und B - gesammelt werden. Dazu sind anerkannte Tätigkeiten in die Eingabeliste der Tabelle einzutragen. Im Ergebnisblatt ist ersichtlich, ob ausreichend Punkte gesammelt werden konnten.

Folgende Unterlagen sind an die ÖGfZP | office@oegfzp.at zu übermitteln:

  1. Anmeldeformular für die Erneuerung
  2. Ausgefüllte Kreditliste mit positivem Ergebnis
  3. Kopie des zu erneuernden Zertifikats
  4. digitales passbildähnliches Foto, falls eine Ausweiskarte bestellt wird
Anmeldeformular | alle Stufen
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Stufe 1 | Kreditliste
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Stufe 2 | Kreditliste
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Stufe 3 | Kreditliste
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Stufe 1 | Anerkannte Tätigkeiten
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Stufe 2 | Anerkannte Tätigkeiten
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Stufe 3 | Anerkannte Tätigkeiten
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Beispiel: Eingabeliste
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Beispiel: Ergebnisblatt
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Wichtige Informationen:

  • Eine Kreditliste gilt immer nur für ein Prüfverfahren.
  • Alle Daten müssen in das erste Blatt der Datei eingetragen werden.
  • Tragen sie zuerst die Daten Name, Firma, Prüfverfahren und Zertifikat gültig bis ein.
  • Anerkannte ZfP bezogene Tätigkeiten sind dann in der Tabelle einzutragen:
    • wählen Sie das Zertifizierungsjahr in den eine Tätigkeit erfolgte
    • wählen Sie die Art der Tätigkeit
    • wählen Sie die Anzahl der Tätigkeiten, je nachdem welche Einheit angezeigt wird
    • tragen Sie eine eindeutige Bezeichnung der Nachweise der Belege mit Datum ein
    • die angezeigten Punkte sind nur ein Zwischenergebnis und stellen nicht die effektiv anerkannten Punkte dar
  • Das Ergebnis der Kreditliste ist auf dem zweiten Blatt der Datei (Ergebnisblatt) ersichtlich.
  • Übermitteln Sie mit der Kreditliste vorerst KEINE Nachweise. Wir fordern diese stichprobenartig von Ihnen an.
  • Für Firmenmitgliedschaften können wir keine Punkte anrechnen. Dies ist nur für persönliche Mitglieder*innen der ÖGfZP möglich.
  • Für firmeninterne Schulungen können wir keine Punkte anrechnen, siehe "Tätigkeiten zur Kreditliste Stufe ..."
  • Die Kreditliste ist vom Arbeitgeber und von einer weiteren zertifizierten Person (bzw. Referee) als dem Antragsteller/der Antragstellerin zu bestätigen.
  • Die Vorlage gilt für eine Zertifikatslaufzeit von fünf Jahren. Kontaktieren Sie uns , falls Ihr Zertifikat eine kürzere Laufzeit hat.
  • Die Nachweise Sehvermögen und fortlaufende Prüftätigkeit sollen dem Zertifizierungsantrag nicht beigelegt werden.
  • Ausweiskarten werden nur ausgestellt, wenn ein digitales Foto (siehe Zertifizierungsantrag) übermittelt wird. Die nachträgliche Ausstellung von Ausweiskarten ist kostenpflichtig.