Erneuerung durch Kreditsystem
Die Erneuerung einer Zertifizierung ist durch Sammeln von Punkten innerhalb der letzten Zertifizierungsperiode möglich. Für jedes Prüfverfahren müssen an Hand der vorgegebenen Tabelle mindesten 100 Punkte - bei einer vorgegebenen Aufteilung auf die Bereiche A und B - gesammelt werden. Dazu sind anerkannte Tätigkeiten in die Eingabeliste der Tabelle einzutragen. Im Ergebnisblatt ist ersichtlich, ob ausreichend Punkte gesammelt werden konnten.
Folgende Unterlagen sind an die ÖGfZP | office@oegfzp.at zu übermitteln:
- Anmeldeformular für die Erneuerung
- Ausgefüllte Kreditliste mit positivem Ergebnis
- Kopie des zu erneuernden Zertifikats
- digitales passbildähnliches Foto, falls eine Ausweiskarte bestellt wird
Anmeldeformular | alle Stufen
Download
Wichtige Informationen:
- Eine Kreditliste gilt immer nur für ein Prüfverfahren.
- Alle Daten müssen in das erste Blatt der Datei eingetragen werden.
- Tragen sie zuerst die Daten Name, Firma, Prüfverfahren und Zertifikat gültig bis ein.
- Anerkannte ZfP bezogene Tätigkeiten sind dann in der Tabelle einzutragen:
- wählen Sie das Zertifizierungsjahr in den eine Tätigkeit erfolgte
- wählen Sie die Art der Tätigkeit
- wählen Sie die Anzahl der Tätigkeiten, je nachdem welche Einheit angezeigt wird
- tragen Sie eine eindeutige Bezeichnung der Nachweise der Belege mit Datum ein
- die angezeigten Punkte sind nur ein Zwischenergebnis und stellen nicht die effektiv anerkannten Punkte dar
- Das Ergebnis der Kreditliste ist auf dem zweiten Blatt der Datei (Ergebnisblatt) ersichtlich.
- Übermitteln Sie mit der Kreditliste vorerst KEINE Nachweise. Wir fordern diese stichprobenartig von Ihnen an.
- Für Firmenmitgliedschaften können wir keine Punkte anrechnen. Dies ist nur für persönliche Mitglieder*innen der ÖGfZP möglich.
- Für firmeninterne Schulungen können wir keine Punkte anrechnen, siehe "Tätigkeiten zur Kreditliste Stufe ..."
- Die Kreditliste ist vom Arbeitgeber und von einer weiteren zertifizierten Person (bzw. Referee) als dem Antragsteller/der Antragstellerin zu bestätigen.
- Die Vorlage gilt für eine Zertifikatslaufzeit von fünf Jahren. Kontaktieren Sie uns , falls Ihr Zertifikat eine kürzere Laufzeit hat.
- Die Nachweise Sehvermögen und fortlaufende Prüftätigkeit sollen dem Zertifizierungsantrag nicht beigelegt werden.
- Ausweiskarten werden nur ausgestellt, wenn ein digitales Foto (siehe Zertifizierungsantrag) übermittelt wird. Die nachträgliche Ausstellung von Ausweiskarten ist kostenpflichtig.