Personenzertifikate einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle sind Garant für eine geregelte, den Normen entsprechende und international anerkannte Ausbildung und Qualifizierungsprüfung. Sie stellen den Nachweis der geforderten Kompetenz des Prüfpersonals zum Zeitpunkt der Zertifizierung im entsprechenden Prüfverfahren, in der Qualifizierungsstufe und in den Sektoren dar. Im Rahmen von Personenzertifizierungen sind die drei Bereiche Ausbildung, Prüfung und Zertifizierung streng getrennt, um einen objektiven und unabhängigen Prozess zu gewährleisten. Die Prozesse sind in Form von Zertifizierungsprogrammen transparent veröffentlicht.
Die ÖGfZP überwacht als unparteiische Dritte die Ausbildung und Prüfung sowie deren Zugangsvoraussetzungen und bestätigt die Konformität mittels Zertifikat. Mit diesem Zertifikaten bestätigen wir die Einhaltung der Zertifizierungsnorm EN/IEC 17024 unter Anwendung der EN ISO 9712 und somit die geforderte Kompetenz des Prüfpersonals.
Im Gegensatz zu vielen anderen herkömmlichen Zertifikaten, darf die ÖGfZP als akkreditierte Zertifizierungsstelle auf den Ausdrucken den Bundesadler aufbringen. Gemäß Akkreditierungsgesetz ist die ÖGfZP auf Basis der EN ISO/IEC 17024 durch die Akkreditierung Austria des Bundesministeriums befugt entsprechende Zertifikate unter Einhaltung der Vorgaben der ÖNORM EN ISO 9712 auszustellen.
Dieses so genannte 'Third Party' - Prinzip soll Vertrauen in die fachliche Grundkompetenz des Prüfpersonals schaffen.
Zertifizierte Personen sind verpflichtet die Rechte und Pflichten der Zertifizierungsstelle einzuhalten. Mit Unterzeichnung des Zertifizierungsantrags die die Akzeptanz dieser so genannten Ethischen Regeln per Unterschrift bestätigt. Ein Zuwiderhandeln kann zu einem Zertifikatsentzug führen.